Finanz- und Lohnbuchführung

In allen Bereichen der Buchführung unterstützen wir Sie gerne nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Sie können Ihr gesamtes Rechnungswesen auf Wanner&Wanner auslagern. Mit der Übertragung der Finanz- und Lohnbuchhaltung schaffen Sie sich Freiräume. Eine sorgfältig bearbeitete und aussagekräftige Buchführung dient dem Unternehmer als Entscheidungshilfe und dem Steuerberater als Grundlage für seine individuelle Beratung.

Unsere Leistungen im Einzelnen sind:

  • klassische Erledigung Ihrer laufenden Finanzbuchführung in unserem Büro mit Software der Datev e.G.
  • Erledigung der Buchführungsarbeiten in Ihrem eigenen System bei Ihnen vor Ort
  • Unterstützung Ihrer hauseigenen Buchhaltung in fachlicher Hinsicht
  • Anlagenbuchführung
  • Lohn- und Gehaltsabrechnungen einschließlich der dazugehörigen Steuer- und Sozialversicherungsanmeldungen
  • individuelle Auswertungen und Reportings nach Ihren Bedürfnissen bzw. den Vorgaben Ihres Konzerns
  • Erstellung von Jahres- und Konzernabschlüssen sowohl nach nationalen als auch nach internationalen Rechnungslegungsstandards
  • Erstellung von Abschlüssen ohne Prüfungshandlungen, mit Plausibilitätsbeurteilungen oder umfassenden Prüfungshandlungen mit der Erteilung einer entsprechenden Bescheinigung und einem schriftlichen Erstellungsbericht
  • Entwicklung von Konzepten für die Buchführung, das Berichtswesen und das interne Controlling
  • Übernahme von Reporting- und Controllingtätigkeiten bei selbst buchenden Mandanten

Wir als Ihr Partner in der Buchführung
Buchführung geht über das Kontieren und Erfassen von Buchungsbelegen hinaus. Im Zusammenhang mit der Buchführung klären wir unmittelbar steuerliche Fragen, insbesondere den anzuwendenden Steuersatz, die Umsatzsteuer der privaten PKW-Nutzung, die Beurteilung von Anschaffungs- oder Herstellungsaufwand bzw. Instandhaltungsaufwand, der Ort der Lieferung oder Leistung bei grenzüberschreitenden Sachverhalten, die Berichtigung der Vorsteuer bei Nutzungsänderung. Wir weisen sie auf bestehende Gestaltungsmöglichkeiten hin sowie ggfs. spezialgesetzliche Vorschriften und eventuelle ergänzende gesellschaftsvertragliche Bestimmungen. Wir beraten Sie bei Investitionsentscheidungen, erstellen individuelle Auswertungen, stellen zuverlässiges Zahlenmaterial für die Vergabe von Krediten gemäß § 18 Kreditwesengesetz (KWG) bereit und bereiten auf das Rating vor.

Wir als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer haben unsere qualifizierte Ausbildung durch Ablegen einer staatlichen Prüfung unter Beweis gestellt. Wir unterliegen der Berufsaufsicht durch die jeweiligen Kammern. Voraussetzung für die Bestellung von Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern ist u.a. der Abschluss einer ausreichenden Vermögenshaftpflichtversicherung. Darüber hinaus sind Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und deren Mitarbeiter zur Verschwiegenheit verpflichtet und haben ein Zeugnisverweigerungsrecht.